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Aufnahmebedingungen
(in Überarbeitung)

Voraussetzungen für eine Zunftaufnahme

- Das Stadtbasler Bürgerrecht mit aktivem Stimm- und Wahlrecht
- Der Bewerber verfügt über einen einwandfreien Leumund
- Mindestens 18 Jahre alt
- Zwei aktive zünftige Götti's aus unserer Zunft
- Sie gehören keiner anderen Basler Zunft an (ausser der
   Akademischen Zunft, einer Vorstadtgesellschaft oder einer
   Ehrengesellschaft).

​

Erwünschte Voraussetzungen

- aktive und regelmässige Teilnahme am Zunftleben
- Interesse an der Zunft und am Zunftleben in der Stadt Basel
- Der Bewerber anerkennt das Leitbild der E. Zunft zu Webern.

 

Weg zur Aufnahme

- Zunft erhält die benötigten Dokumente:

- Ausgefülltes Aufnahmeformular
           - Farbiges Passfoto für das Zunftverzeichnis
           - Persönliches Bewerbungsschreiben vom Bewerber und                       beider Götti’s

- Per Ende Jahr wird der Bewerber zu einem gegenseitigen                   Kennenlernen eingeladen

- Danach beginnt eine gegenseitige Probezeit

- Während dieser Zeit wird der Bewerber zu sämtlichen Anlässen       eingeladen (inkl. Yywääbe).

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Bei aktiver Teilnahme an den Zunftanlässen wird der Bewerber zur formellen Aufnahme eingeladen bevor die offizielle Aufnahme anlässlich eines Zunftessens/einer Zunftfahrt genossen werden kann.

 

Was sind die Aufgaben eines Göttis?

Was wird heutzutage von einem Götti erwartet? Er soll seinen Zögling in den Kreis der Zunftbrüder einführen, ihn zur aktiven Teilnahme an den diversen Anlässen ermuntern und vor allem sich am ersten Zunftessen um den Neuling kümmern! Wenn der Vorstand ein kritisches Anliegen betreffend des „Göttibuebs“ hat, wird er sich zuerst an den Götti wenden. Das Göttiamt ist also mehr als nur eine Unterschrift – halten wir uns das stets vor Augen; so stellen wir sicher, dass unser Wäbere-Geist weitergetragen wird!

 

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